10 Jahre Qualitätsgarantie

Hawle Garantiebedingungen für ab dem 01.01.2017 verkaufte "Hawle-Trinkwasserprodukte"


Die Hawle-Hersteller-Garantie für von Hawle hergestellte Trinkwasserprodukte gilt für eine Frist von 10 Jahren ab dem Tag des Kaufs des Hawle-Produktes durch den Kunden.

Höchstens wird die Garantie jedoch für einen Zeitraum von 11 Jahren ab dem Datum der Herstellung des Produktes durch Hawle gewährt.

Die Garantiefrist wird durch den Austausch des Produktes oder von Einzelteilen weder verlängert, noch beginnt sie von neuem zu laufen.


Ausgeschlossen von der Hawle-Hersteller-Garantie sind:

  • Schäden, die auf gewöhnliche Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind, Verbrauchs- und Verschleißteile, z.B. Filter, Dichtungen, Bohrer, etc.
  • Schmutzeinspülungen, Kalkablagerungen, Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen oder Brände
  • Mängel am Produkt, die durch Lagerung, Montage oder Transport verursacht wurden
  • geringfügige Abweichungen, die auf den Gebrauchswert des Produktes keinen Einfluss haben
  • Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind
  • Frostschäden
  • Schäden verursacht durch dritte Personen
  • Schäden durch den Betrieb des Produktes mit anderen Medien, als reines Trinkwasser
  • Produkte der Wasseraufbereitung


Darüber hinaus endet die Garantie in den Fällen von:

  • fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme oder Wartung
  • unterlassener Druckprüfung
  • nicht ihrem Zweck entsprechender Verwendung
  • Einbau oder Anwendung im Gas- oder Abwasserbereich
  • Einbau, Wartung oder Reparatur durch nicht fachkundige Personen
  • Nichteinhaltung der Montage- und Bedienungsanleitung, oder gültiger Normen und DVGW-Regelwerken
  • Einbau von Nicht-Original-Hawle-Ersatzteilen


Abwicklung von Garantiefällen:
Die eingeräumten Rechte aus der Hawle-Hersteller-Garantie sind durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Hawle geltend zu machen. Zur Garantieabklärung kann Hawle das betroffene Produkt einfordern. Hawle prüft, ob ein Garantiefall im Sinne der Hawle-Garantie vorliegt.

Die schriftliche Fehleranzeige hat innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Fehler erkannt wurde oder hätte erkannt werden können, zu erfolgen. Es obliegt dem Kunden zu belegen, dass die Hawle-Hersteller-Garantie in der Zwischenzeit nicht abgelaufen ist, z. B. durch Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheins.

Im Garantiefall stellt Hawle die erforderlichen Ersatzteile oder Austauschteile zur Verfügung. Die Hawle-Hersteller-Garantie deckt die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile oder Austauschteile.

Hawle obliegt die Entscheidung, ob anstelle der Lieferung von Ersatzteilen das fehlerhafte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt wird. Sofern das betroffene Produkt nicht mehr lieferbar ist, ist Hawle berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen.

Hawle trägt im Übrigen Transport- bzw. Versandkosten in angemessener Höhe. Sämtliche darüber hinausgehende Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit Aus- und Einbau, Wiederinstallation oder sonstiger Maßnahmen trägt der Kunde.

Für diese Garantie gilt deutsches Recht. Ansprüche aus der Gewährleistung werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Änderungen vorbehalten - Stand 11/2016